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   OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06 (Ba)   

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https://dejure.org/2006,28293
OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,28293)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.2006 - Not 168/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,28293)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 2006 - Not 168/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,28293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Notarbestellung: Auswahlentscheidung bei Besetzung von Notarstellen im badischen Rechtsgebiet; Erstellen einer Rangfolge einheitlich für alle ausgeschriebenen Stellen; Pflicht zur Aufstellung eines Bewertungsschemas vor Ausschreibung; Nachweis fachlicher Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufhebung einer Auswahlentscheidung sowie auf Neubesetzung im Falle einer Notarbestellung; Bestehen eines Anordnungsanspruchs in Fällen der Bewerberkonkurrenz bei der Besetzung öffentlicher Ämter und Notwendigkeit des Erlasses einer Anordnung zur Sicherung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Die Landesjustizverwaltung war aus rechtlichen Gründen nicht verpflichtet, ihren Beurteilungsspielraum vor Ausschreibung der Notarstellen selbst zu binden und ein festes Bewertungsschema, ähnlich wie es bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004 (NJW 2004, 1935) für die Besetzung von Notarstellen nach § 3 Abs. 2 BNotO (Anwaltsnotare) angewendet worden war, aufzustellen.

    Diesen Anforderungen wird § 6 Abs. 3 BNotO gerecht (BVerfG NJW 2004, 1935 unter C. I. und II.).

    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20.04.2004 a.a.O.) darf die im Zweiten juristischen Staatsexamen erzielte Note lediglich nicht von so starker Gewichtung sein, dass sich faktisch die Reihenfolge bei der Eignungsbewertung bestimmt.

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Zu den im Notarberuf gezeigten Leistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S. 1 BNotO gehören auch die vom Bewerber vorgenommenen Beurkundungen (BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 29/04 = DNotZ 2005, 942).

    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewertungssituation (ständige Rechtsprechung u.a. BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 29/04, DNotZ 2005, 942 unter II. 3.).

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 4/04

    Umfang des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Auf dieses lässt sich das System der rechnerischen Bewertung einzelner Eignungskriterien nicht übertragen (BGH, Beschluss vom 12.07.2004 - NotZ 4/04 = NJW-RR 2004, 1702 unter II.2.b) Die Justizverwaltung ist lediglich verpflichtet, eine nachvollziehbare, am Regelungsziel der Bestenauslese ausgerichtete und den gesetzlichen Regelungskriterien Rechnung tragende, widerspruchsfreie Begründung ihrer Auswahlentscheidung darzulegen.

    Dabei verlässt die Justizverwaltung nicht deshalb ihren Beurteilungsspielraum, weil sie Dienstzeugnisse eines Bewerbers berücksichtigt, über die ein Mitbewerber infolge seines beruflichen Werdegangs nicht verfügt (BGH DNotZ 2005, 149; BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 2/06).

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Dieser ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihm ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabs zu Grunde liegt, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind, und ob der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02, NJW-RR 2003, 1363).

    Dies ist in der Verwaltungspraxis auch weiterhin zu respektieren (vgl. BGH Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02 = NJW-RR 2003, 1363).

  • BGH, 01.08.2005 - NotZ 11/05

    Besetzung von Notarstellen bei Bewerbung landesfremder Notarassessoren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Dazu gehört neben besonderen Kenntnissen des Landesrechts, die der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang bereits für Notarassessoren nach § 7 BNotO (Beschluss vom 24.07.2006, NotZ 2/06) und im Rahmen von § 114 BNotO für das württembergische Rechtsgebiet (Beschluss vom 01.08.2005, NotZ 11/05 = ZNotP 2006, 37) als zulässigen Anknüpfungspunkt gesehen hat, auch die Erleichterung der Umgestaltung der Notariatsverfassung zu einem freiberuflichen Notariat im badischen Rechtsgebiet.

    Der Antragsgegner hat im Schriftsatz vom 08.09.2006 in der gebotenen Ausführlichkeit in einer Hilfserwägung nachvollziehbar dargelegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 01.08.2005 - NotZ 11/05 = ZNotP 2006, 37), dass auch die Einbeziehung weiterer Fortbildungstätigkeit und die Korrektur der dienstlichen Beurteilung am Ergebnis der Auswahlentscheidung nichts ändern würde.

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 2/06

    Berücksichtigung landesfremder Bewerber auf Notarstellen in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Dazu gehört neben besonderen Kenntnissen des Landesrechts, die der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang bereits für Notarassessoren nach § 7 BNotO (Beschluss vom 24.07.2006, NotZ 2/06) und im Rahmen von § 114 BNotO für das württembergische Rechtsgebiet (Beschluss vom 01.08.2005, NotZ 11/05 = ZNotP 2006, 37) als zulässigen Anknüpfungspunkt gesehen hat, auch die Erleichterung der Umgestaltung der Notariatsverfassung zu einem freiberuflichen Notariat im badischen Rechtsgebiet.

    Dabei verlässt die Justizverwaltung nicht deshalb ihren Beurteilungsspielraum, weil sie Dienstzeugnisse eines Bewerbers berücksichtigt, über die ein Mitbewerber infolge seines beruflichen Werdegangs nicht verfügt (BGH DNotZ 2005, 149; BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 2/06).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Deshalb können Einwendungen gegen dienstliche Beurteilungen auch unmittelbar im Bewerbungsverfahren bzw. einem sich gegebenenfalls anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 18.04.2002 - 2 C 19/01, NVwZ-RR 2002, 620).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers ausschließlich aufgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Das Ergebnis der Ersten juristischen Staatsprüfung kann - obgleich in § 6 nicht ausdrücklich erwähnt - zur Abrundung der Bewertung der fachlichen Eignung einbezogen werden (BGH DNotZ 2004, 883).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Vorläufiger Rechtsschutz ist dann zu gewähren, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die zu Grunde liegende Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist und wenn die Aussichten des Betroffenen, in einem rechtsfehlerfreien Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden, zumindest offen sind (BVerfG NVwZ 2003, 200).
  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 168/06
    Auch hat der Antragsgegner den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 28.04.2005, DNotZ 2005, 473 mit Anmerkung Görk) Rechnung getragen und den Regelvorrang nicht schematisch auf alle Bewerber aus dem Kreis der Notare im Landesdienst unabhängig von ihrer Qualifikation angewandt.
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 21/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 51/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. November 2006 - Not 168/06 (Ba) - wird zurückgewiesen.
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